Pressemitteilung: Bundeseinheitliche Ausnahmeregelung für ukrainische Fahrzeuge beschlossen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und die Länder haben sich auf ein einheitliches Verfahren zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für ukrainische Fahrzeuge verständigt. Die Besitzerin oder der Besitzer eines in der Ukraine zugelassenen Fahrzeuges, der als anerkannter Flüchtling gilt und im Besitz von Zulassungspapieren ist, die zum internationalen Verkehr berechtigen, kann einen Antrag auf vorübergehende Weiterbenutzung des ukrainischen Kennzeichens stellen. (....)

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Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SN)

Schlagwörter: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SN), Bundeseinheitliche Ausnahmeregelung, ukrainische Fahrzeuge, anerkannter Flüchtling, internationaler Verkehr, Weiterbenutzung, ukrainisches Kennzeichen

Kategorie(n): Märkte & Konjunktur