Pressemitteilung: Bundeskabinett beschließt Infrastruktur-Zukunftsgesetz

Das neue Gesetz soll Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrsprojekte deutlich beschleunigen und digitalisieren.
Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 den Gesetzentwurf für das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Mit der Reform setzt die Bundesregierung einen zentralen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um: Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrsprojekte sollen vereinfacht, digitalisiert und erheblich beschleunigt werden. Ziel ist es, Sanierungen und Ausbauten schneller umzusetzen und damit die Verkehrsinfrastruktur zukunftsfähig zu machen.
Deutschland steht vor großen Herausforderungen: Marode Brücken, überlastete Schienenwege und sanierungsbedürftige Wasserstraßen treffen bislang auf langwierige und komplexe Genehmigungsprozesse. Das neue Gesetz schafft die rechtlichen Voraussetzungen für mehr Tempo, Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Dazu werden maßgebliche Verfahrens-, Fachplanungs- und Umweltvorschriften angepasst.
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Quelle: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH

Stichwörter: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, , Bundeskabinett, Infrastruktur-Zukunftsgesetz, Planungs- und Genehmigungsverfahren, Verkehrsprojekte

Kategorie(n): Mobilität & Verkehr