Pressemitteilung: Bundesnetzagentur genehmigt Trassenentgelte 2026 nach Urteil des EuGH neu
Die Bundesnetzagentur hat heute die im Dezember 2025 erteilte Entgeltgenehmigung zum Trassenpreissystem 2026 der DB InfraGO AG und DB RegioNetz Infrastruktur (RNI) GmbH aufgehoben und neue Entgelte genehmigt. Die Trassenentgelte für Züge des Schienenpersonenfernverkehrs und des Schienengüterverkehrs werden gegenüber den zuvor für 2026 genehmigten Entgelten abgesenkt. Die Entgelte für Züge des Schienenpersonennahverkehrs steigen im Gegenzug an, nachdem der Europäische Gerichtshof die Preisbremse für den Nahverkehr für rechtswidrig erklärt hatte. Trassenpreisbremse des Schienenpersonennahverkehrs ist unionsrechtswidrig Der deutsche Gesetzgeber hatte im Eisenbahnregulierungsgesetz per Verweis auf das Regionalisierungsgesetz einen Prozentsatz festgelegt, um den die Trassenpreise des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) jährlich steigen dürfen - die sogenannte Trassenpreisbremse. Die Steigerungsraten waren dabei unabhängig von der tatsächlichen Kostenentwicklung bei der DB InfraGO AG. Dies hatte insbesondere in der Genehmigung zum Trassenpreissystem (TPS) 2025 zu deutlichen Entgeltverschiebungen zwischen den Verkehrsdiensten geführt. Grund dafür war, dass die gestiegenen Kosten der DB InfraGO AG wegen der Trassenpreisbremse für den SPNV hauptsächlich vom Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) und Schienengüterverkehr (SGV) getragen werden mussten. In der Folge hatten verschiedene Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie die DB InfraGO AG selbst Klage und teils Eilantrag beim Verwaltungsgericht (VG) Köln eingelegt. Das VG Köln legte die Frage der Unionsrechtskonformität dem Europäischen Gerichtshof vor. Dieser hat mit Urteil vom 19. März 2026 entschieden, dass die im nationalen Recht verankerte Trassenpreisbremse des SPNV unionsrechtswidrig ist. (....)
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