Pressemitteilung: Bundesnetzagentur legt Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen fest

Die Bundesnetzagentur hat heute nach einer zweiten Konsultation die Regelungen festgelegt, wie steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos) sicher und zügig in das Stromnetz integriert werden können. "Wir treffen heute Vorsorge, dass Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos zügig angeschlossen und sicher betrieben werden können. Wir wollen, dass jeder angeschlossen wird und gleichzeitig alle ein sicheres Netz haben. Ein Netzbetreiber darf nun den Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nicht mehr mit Verweis auf mögliche Engpässe verweigern. Wir rechnen damit, dass Eingriffe des Netzbetreibers die zwingende Ausnahme bleiben. Wir stärken in der finalen Regelung die Möglichkeiten der Verbraucher, Reduzierungen eigenständig zu koordinieren und dabei selbst erzeugten Strom anzurechnen. (....)

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Quelle: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)

Schlagwörter: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA), Regelungen, Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen, Ausbau der E-Mobilität, Wärmepumpen, sicheres Netz, Netzbetreiber, mögliche Engpässe, Basisbezug an Strom, Elektrifizierung des Verkehrs- und Wärmesektors

Kategorie(n): Logistische Infrastruktur

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Bitkom e. V.: Bitkom zur heutigen Entscheidung der Bundesnetzagentur zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen
https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Bitkom-Entscheidung-Bundesnetzagentur-Stromnetze

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.: BDEW zur Festlegung der Bundesnetzagentur zum §14a Energiewirtschaftsgesetz
https://www.bdew.de/presse/presseinformationen/bdew-zur-festlegung-der-bundesnetzagentur-zum-14a-energiewirtschaftsgesetz/