Pressemitteilung: Bundesrat setzt Motion Schilliger zu Tempo 30 um
Bern, 12.08.2026 — Der Bundesrat will verhindern, dass Temporeduktionen auf Hauptverkehrsachsen den Verkehr in die Wohnquartiere verlagern. Deshalb muss künftig in einem Gutachten nachgewiesen werden, dass Temporeduktionen auf verkehrsorientierten Strassen nicht zu unerwünschtem Ausweichverkehr führen. An seiner Sitzung vom 12. August 2026 hat der Bundesrat eine entsprechende Änderung der Signalisationsverordnung beschlossen. Das Parlament hat im März 2024 die Motion 21.4516 überwiesen. Diese verlangt vom Bundesrat strengere Regeln für Temporeduktionen auf verkehrsorientierten Strassen (siehe Infobox). Der Bundesrat hat in einer Vernehmlassung zwei Anpassungsvorschläge zur Diskussion gestellt. Die Ergänzung des Gutachtens wird umgesetzt, auf die Priorisierung von lärmarmen Belägen wird verzichtet. Die Anpassung der Signalisationsverordnung tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Gutachten mit zusätzlichem Nachweis Künftig muss im Gutachten zur Begründung einer gewünschten Temporeduktion zusätzlich nachgewiesen werden, dass die Massnahme keinen unerwünschten Ausweichverkehr auf siedlungsorientierte Strassen verursacht. Diese Massnahme stiess in der Vernehmlassung auf eine breite Zustimmung. (....)
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Quelle: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Stichwörter: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, Schweizer Bundesrat, Umsetzung der Motion Schilliger zu Tempo 30, bei Temporeduktionen auf Hauptverkehrsachsen, zukünftig Gutachten zu unerwünschten Ausweichverkehren in die Wohnquartiere