Pressemitteilung: Bundesrat stärkt Attraktivität von E-Lieferwagen
Bern, 19.08.2026 — An seiner Sitzung vom 19. August 2026 hat der Bundesrat beschlossen, elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 4,25 Tonnen den Lieferwagen mit Verbrennungsmotor gleichzustellen. Für solche Fahrzeuge gelten künftig dieselben Verkehrsregeln wie für herkömmliche Lieferwagen. Insbesondere entfällt die Fahrtschreiberpflicht. Mit dieser Massnahme will der Bundesrat die Dekarbonisierung des Lieferverkehrs vorantreiben. Die E-Mobilität muss im Lieferverkehr wettbewerbsfähig sein. Gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung über die Anpassung der Vorschriften für Elektro-Nutzfahrzeuge hat der Bundesrat beschlossen, diese Fahrzeuge den Lieferwagen mit Verbrennungsmotor gleichzustellen. Die dafür erforderlichen Änderungen von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts treten am 1. Oktober 2026 in Kraft. In Zukunft müssen Elektro-Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 4,25 Tonnen nicht mehr alle Anforderungen an Motorfahrzeuge über 3,5 Tonnen erfüllen. (....)
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