Pressemitteilung: Bundesrat stimmt der Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung zu

Der Bundesrat hat heute der vom Bundesminister für Verkehr vorgelegten Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (kurz: eKFV-Novelle) zugestimmt.
Bei Erlass der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) 2019 wurde festgelegt, dass diese mit Blick auf Wirksamkeit, Zielsetzung und Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit überprüft wird. Mit der eKFV-Novelle werden nun die gewonnenen Erkenntnisse aufgenommen. Die Anpassungen werden nach einer Übergangsfrist Anfang 2027 in Kraft treten.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder: „Elektrokleinstfahrzeuge sind im Mobilitätsmix unserer Städte inzwischen fester Bestandteil. Allerdings haben sich seit ihrer Markteinführung im Jahr 2019 die Gegebenheiten gewandelt. Immer mehr Mietroller und Mietfahrräder erhitzen seitdem allerorts die Gemüter. Mit der Novelle wird endlich rechtliche Klarheit geschaffen, dass u. a. das Abstellen künftig vor Ort geregelt werden kann. Anbieter müssen nun mit den Kommunen ein lokales Konzept ausarbeiten. Die Städte können in diesem Zuge konkrete Abstellregeln für die Anbieter festlegen – je nach Situation vor Ort z. B. in gekennzeichneten Flächen, festen Stationen oder frei im öffentlichen Raum.“
Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
• Es werden neue technische Anforderungen an die Fahrzeuge aufgestellt, bspw. eine verpflichtende Ausstattung mit Blinkern, höhere Sicherheitsanforderungen an die Batterien und eine Erweiterung der fahrdynamischen Prüfungen.
• Neue Regelungen für das Parken auf dem Gehweg werden eingeführt: Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge dürfen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen geparkt werden, wenn dadurch Andere nicht gefährdet oder behindert werden können. (....)

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Quelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV)

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Kategorie(n): Gesundheit & Umwelt, Mobilität & Verkehr

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