Pressemitteilung: Bundesrat will Luftsicherheitsgesetz ergänzen

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung (21/3506) liegt die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (21/3252) vor. Darin plädiert die Länderkammer für eine Verpflichtung der Luftfahrtunternehmen, die Ausweispapiere der Passagiere beim Einstieg in das Flugzeug zu prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Identität der Fluggäste bekannt ist und auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden kann.
Wie der Bundesrat in der Begründung ausführt, sind die Luftfahrtunternehmen derzeit nicht verpflichtet, die Ausweispapiere ihrer Fluggäste mit den Angaben bei der Buchung abzugleichen. „Wird also bei der Buchung eine falsche Identität angegeben und es findet keine Ausweiskontrolle und kein Abgleich bei der Abfertigung der Fluggäste statt, wird diese falsche Identität nicht erkannt“, heißt es in der Begründung weiter. Da nur diese falsche Identität bei der Buchung von den Luftfahrtunternehmen erfasst werde, könne nicht festgestellt werden, welche Personen sich tatsächlich im Flugzeug befinden. (....)

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Quelle: Deutscher Bundestag

Stichwörter: Deutscher Bundestag, Gesetzentwurf der Bundesregierung, Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (21/3252), Stellungnahme des Bundesrates, Plädoyer, Verpflichtung der Luftfahrtunternehmen, Prüfung der Ausweispapiere der Passagiere beim Einstieg in das Flugzeug

Kategorie(n): Geschäftsmodelle & Strategien