Die Bundesregierung hat heute einen Aktionsplan E-Commerce beschlossen. Ziel des Aktionsplans ist es, die Rechtsdurchsetzung gegenüber Onlinehandelsplattformen und Händlern sowohl aus der EU als auch aus Drittstaaten zu verbessern. Der Aktionsplan setzt auf ein abgestimmtes Vorgehen auf europäischer, nationaler und föderaler Ebene und wird damit einen entscheidenden Beitrag leisten, den Onlinehandel sicherer und fairer zu gestalten. Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck: „Mit dem Aktionsplan E-Commerce setzen wir ein starkes Zeichen für fairen Wettbewerb und den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren und gefährlichen Produkten im Onlinehandel. Unsere hohen europäischen Standards müssen für alle gleichermaßen gelten. Die Bundesregierung hat deshalb heute konkrete Maßnahmen verabschiedet, um bestehendes Recht auch gegenüber Anbietern aus Drittstaaten im Onlinehandel konsequenter durchzusetzen. Niemand darf einen Vorteil dadurch erlangen, dass er geltendes Recht missachtet.“ (....)
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Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Stichwörter: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Bundesregierung, Aktionsplan, „E-Commerce“, Rechtsdurchsetzung, Onlinehandelsplattformen und Händlern, Drittstaaten, Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher