Pressemitteilung: Bundestag ebnet den Weg für biometrische Fluggastabfertigung | ADV begrüßt wichtigen Schritt zur Digitalisierung des Luftverkehrs

Berlin, 26. Juni 2026. Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung beschlossen. Damit wird die rechtliche Grundlage für einen digitalen, biometriebasierten Reiseprozess an deutschen Flughäfen geschaffen.
Ziel des Gesetzes ist es, die digitale Auslesung und Verarbeitung von Fluggastdaten rechtssicher zu ermöglichen und damit automatisierte sowie biometrische Abfertigungsprozesse voranzutreiben. Deutschland schafft damit die Voraussetzungen, die Fluggastabfertigung moderner, effizienter und sicherer zu gestalten.
Kern des neuen Ansatzes ist ein digitaler, biometriebasierter Prozess: Beim ersten Kontaktpunkt am Flughafen wird ein Gesichtsbild des Fluggastes aufgenommen und in ein verschlüsseltes biometrisches Muster umgewandelt. Parallel dazu werden die notwendigen Fluggastdaten verschlüsselt gespeichert. Nach einem einmaligen Abgleich mit dem Lichtbild im Ausweisdokument erfolgt an allen weiteren Prozesspunkten – etwa bei der Gepäckaufgabe, Sicherheitskontrolle oder beim Boarding – eine automatisierte Identitätsprüfung. Voraussetzung ist eine erfolgreiche Verifikation, die die jeweiligen Prozessschritte erheblich beschleunigt. Die Nutzung des Verfahrens erfolgt freiwillig. (....)

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Quelle: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. (ADV)

Stichwörter: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. (ADV), digitale Fluggastabfertigung, biometriebasierter Reiseprozess, Fluggastdaten, Gesichtsbild, Identitätsprüfung, Gepäckaufgabe, Sicherheitskontrolle, Boarding, Online-Check-in, Registrierungscounter, Luftverkehr

Kategorie(n): Märkte & Konjunktur

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