Pressemitteilung: Bundeswirtschaftsministerium empfiehlt Verbrauchs- und CO2- Emissionskennzeichnung für Neufahrzeuge bis zum Inkrafttreten einer neuen Pkw-EnVKV

Ab dem 1. Januar 2021 sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dazu verpflichtet, neue Pkw, die zum Verkauf oder Leasing angeboten werden, mit Verbrauchs- und Emissionsangaben nach dem neuen Prüfzyklus WLTP (Worldwide Harmonized Light Duty Test Procedure) zu bewerben. An der Novellierung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) wird zurzeit gearbeitet. Bis zum Inkrafttreten empfiehlt das Bundeswirtschaftsministerium eine zusätzliche Verbrauchs- und CO2-Emissionskennzeichnung.

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Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)