Pressemitteilung: Corona: Bundesweite Notbremse – Beförderung im Taxi soll nur noch mit der Hälfte der regulär zulässigen Fahrgastzahlen möglich sein

Am heutigen Freitag, den 16. April 2021, wurde in erster Lesung im Bundestag über den „Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (BT-Drucksache 19/2844) beraten, der von der Bundesregierung vorgelegt wurde. Ziel des Entwurfes ist es, die bereits im Bund-Länder-Gipfel am 03. März 2021 verabredete „Notbremse“ Gesetz werden zu lassen. Konkret bedeutet dies, dass der Bund künftig regelt, was ab einer Inzidenz von 100 aufwärts, an drei aufeinander folgenden Tagen, gilt. Die Länder entscheiden, was unterhalb einer Inzidenz von 100 gilt. Zur Umsetzung der „Notbremse“ soll gemäß dem Gesetzentwurf ein neuer § 28b in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingefügt werden. Gültig sei der § 28 b für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 IfSG durch den Deutschen Bundestag.

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Quelle: Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.