Pressemitteilung: Corona-Schutzmaßnahmen - 3G: Das gilt jetzt in Bus und Bahn

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen steigt weiter rasant an. Deshalb soll die 3G-Regel nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch in Bus und Bahn gelten. Das bedeutet: Fahrgäste müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind - zusätzlich zur Maskenpflicht. Das sieht das geänderte Infektionsschutzgesetz vor, das am 24. November 2021 in Kraft tritt. (....)

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Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Schlagwörter: Corona-Schutzmaßnahmen, 3G-Regel, geimpft, genesen, negativ getestet, Bus, Bahn, Fahrgäste, Maskenpflicht

Kategorie(n): Mobilität & Verkehr

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