Pressemitteilung: Corona-Verordnung: Ausnahmeregelung für Berufskraftfahrende an Autobahnrasthöfen

Minister Hermann: positives Signal für systemrelevante Berufsgruppe und Versorgung der Gesellschaft / Im Rahmen der geänderten Corona-Verordnung hat die Landesregierung die Möglichkeit eröffnet, dass Berufskraftfahrende an Autobahnrasthöfen, wenn sie dort ihre Ruhezeiten verbringen oder übernachten, ihre Mahlzeit innerhalb der Gaststätte zu sich nehmen können.

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Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM)