Pressemitteilung: Das Zollverfahren NCTS: Alles aus einer Hand

Das eisenbahnspezifische Zollversandfahren vgVV endet - ein Ersatz: das digitale NCTS. / Seit Jahrzehnten übernimmt die DB Cargo mit dem papiergestützten „vereinfachten gemeinschaftlichen/ gemeinsamen Eisenbahnversandverfahren“, kurz vgVV, im Rahmen des Beauftragungsprozesses die Versandanmeldung bei den Zollbehörden. Die Beförderungsdokumente der Bahn (CIM-Frachtbrief, nationaler Containerfrachtbrief und IC-Übergabeschein) dienen dabei als Zolldokument. Aber auch die Zolllandschaft im Schienengüterverkehr ist im Wandel. So wird das vgVV in den Mitgliedstaaten der EU aufgrund EU-Rechts schrittweise bis zum 1. Dezember 2023 unzulässig. Für in Deutschland abgehende Verkehre gilt dies bereits zum 16. Juli 2023. Dies bedeutet, dass sämtliche bisher im VgVV abgewickelten Transporte auf andere Versandverfahren oder eine andere Art der Zollabwicklung umgestellt werden müssen. Eine Möglichkeit ist das NCTS. DB Cargo hat sich hierauf vorbereitet und kann zukünftig NCTS-Versandverfahren (New Computerized Transit System) im Auftrag ihrer Kunden gegenüber dem deutschen Zoll anmelden. (....)

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Quelle: DB Cargo AG

Schlagwörter: DB Cargo AG, Schienengüterverkehr, Ende, Zollversandfahren vgVV, schrittweise bis zum 1. Dezember 2023 unzulässig, Nachfolge, digitales NCTS Zollverfahren

Kategorie(n): Mobilität & Verkehr