Pressemitteilung: Dauerhaft besser geschützt - Sozialer Schutz für Paketboten
Weniger Scheinselbstständigkeit und mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Das Paketboten-Schutzgesetz hat die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche verbessert. Der Bundesrat hat der Entfristung des Gesetzes zugestimmt. Was genau regelt es? Das Paketboten-Schutz-Gesetz regelt die Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche. Das heißt: Wer einen Auftrag an einen Sub¬unternehmer weiter vergibt, haftet für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge. Die Regelung war zunächst bis Ende 2025 befristet. Das Gesetz wirkt Der Bundesrat hat nun dafür gestimmt, das Gesetz zu entfristen. Damit gilt es dauerhaft. Dass es wirksam ist, zeigen Evaluationsergebnisse aus dem Jahr 2023: In der Paketbranche ist der Anteil regulär sozialversichert Beschäftigter seit Inkrafttreten des Gesetzes gestiegen. Phänomene wie Scheinselbstständigkeit wurden zurückgedrängt. Große Paketdienstleister wählen ihre Subunternehmer sorgfältiger aus, um so zu vermeiden für deren Beitragsschulden zu haften. (....)
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Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Stichwörter: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Sozialer Schutz für Paketboten, Paketboten-Schutzgesetz, mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Paketbranche, Bundesrat, Zustimmung zur Entfristung des Gesetzes