Die Deutsche Bahn AG (DB) bedauert die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt zum Arbeitskampf der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL). Das Gericht hat heute in Zweiter Instanz den Antrag des Unternehmens auf einstweilige Verfügung gegen die GDL-Streiks abgewiesen. DB-Personalvorstand Martin Seiler: „Wir haben im Interesse unserer Kunden alles unternommen, damit die GDL ihre Blockade der Tarifverhandlungen aufgibt. Auch das Arbeitsgericht Frankfurt hatte gestern dringend zu einer gütlichen Einigung aufgerufen. Aber auch dieser Appell der Richter verhallte bei der GDL-Spitze.“ (....)
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Schlagwörter: Hessischen Landesarbeitsgericht, Entscheidung, Tarif-Autonomie, Tarif-Diktat, Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)
Kategorie(n): Aus den Organisationen