Pressemitteilung: DB erfüllt zentrale Forderung der Gewerkschaft, EVG kündigt trotzdem weiteren Warnstreik an

Thema Mindestlohn „abgeräumt“ • Gesetzlicher Mindestlohn soll mit Wirkung 1. März 2023 in alle Tabellen, Lohnerhöhung von 10 Prozent wirkt damit zusätzlich • Personalvorstand Seiler: „Wir sind der EVG nochmal entgegengekommen. Daraufhin Streiks anzukündigen, ist gänzlich überzogen und völlig unverhältnismäßig.“ In der laufenden Tarifrunde ist die Deutsche Bahn (DB) heute einen weiteren Schritt auf die EVG zugegangen. In einem vorab angekündigten Schreiben hat die DB ihr letztes, historisch hohes Angebot konkretisiert und eine zentrale Forderung der Gewerkschaft erfüllt: „Das Thema Mindestlohn ist damit abgeräumt“, so Personalvorstand Martin Seiler. (....)

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Quelle: Deutsche Bahn AG

Schlagwörter: Deutsche Bahn AG, zentrale Forderung, Gewerkschaft, EVG, Warnstreik, Mindestlohn

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