Pressemitteilung: DB schließt Vergleich mit thyssenkrupp zu Schadenersatz beim Schienenkartell

Die Deutsche Bahn AG hat sich außergerichtlich mit thyssenkrupp auf Schadenersatz wegen etwaiger Kartellabsprachen im sogenannten Fall „Schienenkartell Privatmarkt“ geeinigt. Dieser Vergleich mit thyssenkrupp GfT Gleistechnik GmbH und thyssenkrupp Materials Services GmbH schließt den Fall „Schienenkartell Privatmarkt“ vollständig ab.

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Quelle: Deutsche Bahn AG