Pressemitteilung: Dekarbonisierung der Schifffahrt / Genehmigung dezentraler Ammoniak-Syntheseanlagen
Eine neue Studie des IKEM analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die dezentrale Erzeugung von Ammoniak. Sie zeigt, dass der Ausbau von Ammoniak-Syntheseanlagen bislang kaum regulatorisch unterstützt wird. Ein begleitender Handlungsleitfaden bietet Praxisanwender:innen konkrete Hilfestellungen für das Genehmigungsverfahren. Im vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Forschungsvorhaben CAMPFIRE befasst sich das IKEM mit der Dekarbonisierung des Schiffsverkehrs und der Nutzung von Ammoniak als alternativem Kraftstoff. Dessen Herstellung könnte in Zukunft mit Wind- und Solarparks kombiniert werden und so Überkapazitäten bei der EE-Erzeugung nutzbar machen. Im Teilprojekt ‚Hybridreaktor‘ hat das IKEM eine Studie zu den Genehmigungsverfahren für Ammoniak-Syntheseanlagen, Elektrolyseure sowie PV- und Windkraftanlagen erstellt. Sie betrachtet für alle Anlagen die spezifischen Anforderungen des Immissionsschutz- und Baurechts, relevante landesrechtliche Regelungen sowie regulatorische Neuerungen auf nationaler und europäischer Ebene. (....)
Der vollständige Inhalt dieser Pressemitteilung wird auf unserer Seite nicht angezeigt. Zum Lesen der Mitteilung klicken Sie bitte auf den folgenden Link:
Quelle: Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V. (IKEM)
Stichwörter: Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V. (IKEM), Ammoniak-Syntheseanlagen, Dekarbonisierung der Schifffahrt, Energiewende, Handlungsleitfaden, Praxisanwender:innen, Genehmigungsverfahren, CAMPFIRE, IKEM, Zukunft mit Wind- und Solarparks, EE-Erzeugung