Künftig gilt nur noch ein Tarifvertrag pro Betrieb • Martin Seiler: „Wollen ein transparentes und faires Verfahren“ • DB will notarielles Verfahren zur Feststellung der Mehrheitsgewerkschaft • DB weiterhin offen für Gespräche über eine geordnete Koexistenz / Die Deutsche Bahn (DB) ruft die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) dazu auf, bei der Feststellung ihrer Mitgliedszahlen in den Betrieben der DB konstruktiv mitzuwirken. Auf diese Weise will das Unternehmen sicherstellen, dass die Mehrheitsverhältnisse in seinen Wahlbetrieben in einem transparenten und fairen Verfahren festgestellt werden. Erstmalig in Deutschland setzt die DB das Tarifeinheitsgesetz (TEG) um. Damit gelten künftig in den Betrieben der DB, in denen sowohl die GDL als auch die EVG Tarifverträge schließen, ausschließlich die Abschlüsse jener Gewerkschaft, die dort die meisten Mitglieder hat.