• Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg hat entschieden, die Deutsche Bahn zum Klageverfahren beizuladen • Beklagtes Eisenbahn-Bundesamt und Deutsche Bahn haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Klage zu erwidern (....)
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Schlagwörter: Deutsche Umwelthilfe e.V., Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, Gäubahn, Eisenbahn-Bundesamt, Deutsche Bahn, Umplanung, Kopfbahnhof Stuttgart
Kategorie(n): Mobilität & Verkehr