Seit Mittwoch, 24. November 2021, gilt im Nahverkehr bundesweit die 3G-Regel. Wer nicht geimpft, genesen oder getestet in Bus und Bahn unterwegs ist, muss auch in Nordrhein-Westfalen ab sofort mit einem Bußgeld rechnen. Die Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr in Nordrhein-Westfalen, der Nahverkehr Rheinland (NVR), der Nahverkehr Westfalen Lippe (NWL) und der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), kommunale Ordnungsämter, die Bundespolizei, die Deutsche Bahn, die Verkehrsunternehmen und das Ministerium für Verkehr Nordrhein-Westfalen werden in den kommenden Wochen stichprobenartig die 3G-Nachweise im Nahverkehr kontrollieren. (....)
Der vollständige Inhalt dieser Pressemitteilung wird auf unserer Seite nicht angezeigt. Zum Lesen der Mitteilung klicken Sie bitte auf den folgenden Link: -> Pressemitteilung: Die 3G-Regel gilt auch im Nahverkehr Nordrhein-Westfalens Quelle: Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (NW) |
Schlagwörter: 3G-Regel, Nahverkehr, Nordrhein-Westfalen, geimpft, genesen, getestet, Bus, Bahn
Kategorie(n): Mobilität & Verkehr ; Gesundheit & Umwelt