Am 15. November 2023 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den zweiten Nachtragshaushalt des Jahres 2021 für verfassungswidrig erklärt. Als Begründung wurde unter anderem ein Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse (Art. 109 und Art. 115) angeführt. Folglich müssen der reguläre Haushalt sowie Teile der Sondervermögen für die Jahre 2023 und 2024 erheblich umgeplant werden. Das 45. Ökonomenpanel von ifo und FAZ widmet sich den Folgen des Urteils und legt dabei einen Fokus auf die Schuldenbremse, die nach dem Urteil im Zentrum der Diskussionen stand. Die Umfrage, an der 187 VWL-Professorinnen und Professoren teilnahmen, fand vom 28. November bis zum 05. Dezember 2023 statt. (....)
Der vollständige Inhalt dieser Pressemitteilung wird auf unserer Seite nicht angezeigt. Zum Lesen der Mitteilung klicken Sie bitte auf den folgenden Link: -> Pressemitteilung: Die deutsche Schuldenbremse – Stabilitätsanker oder Investitionsblocker? Quelle: ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. |
Schlagwörter: ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V., deutsche Schuldenbremse, Stabilitätsanker, Investitionsblocker, Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, Nachtragshaushalt, Art. 109 und Art. 115, Sondervermögen, 45. Ökonomenpanel von ifo und FAZ
Kategorie(n): Märkte & Konjunktur