Pressemitteilung: Die Schiene darf kein Rendite-Objekt mehr sein – Bundestag soll Gewinnverzicht auch bei der Schiene durchsetzen
Statement zum „Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes“ Heute Nachmittag wird der Regierungsvorschlag eines „Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes“ im Bundestag eingebracht. Der bisherige gesetzliche Gewinnanspruch der DB InfraGO von aktuell bis zu 1,1 Milliarden Euro pro Jahr soll durch das Gesetz in etwa halbiert werden. Damit könnte ein weiterer verheerender Trassenpreisanstieg von 24 Prozent zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 und Rückverlagerung von Verkehren auf die Straße begrenzt werden. Verkehrsminister Schnieder käme mit dieser Sofortmaßnahme der eigentlich angekündigten Gemeinwohlorientierung der DB InfraGO einen Schritt näher. Allerdings sollten die Abgeordneten weiter gehen und die Gewinnerwirtschaftung aus dem Schienennetz komplett aus dem Gesetz streichen. Peter Westenberger, Geschäftsführer der GÜTERBAHNEN, kommentiert: „Die DB InfraGO agiert nach dem Motto: »Volle Kassen statt guter Trassen«. Jahr für Jahr wird die Kurve der Trassenpreissteigerung steiler bei immer schlechterer Netzqualität. Die Regierung hat mit dem Gesetzentwurf anerkannt, dass hohe und stark steigende InfraGO-Gewinne als Kostentreiber ein Systemfehler sind. Doch der im Gesetzentwurf vorgesehene Eigenkapitalzins von 2,2 statt bis zu 5,9 Prozent würde alle Güterbahnen immer noch systematisch gegenüber dem Lkw bremsen (....)
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Stichwörter: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V., Schiene, Rendite-Objekt, „Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes“, gesetzlicher Gewinnanspruch der DB InfraGO, 1,1 Milliarden Euro pro Jahr, Trassenpreisanstieg, Fahrplanwechsel, Rückverlagerung von Verkehren auf die Straße