Pressemitteilung: Diese Führerscheine müssen umgetauscht werden (Stand 2026)
Bis 2033 müssen Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Nächster Stichtag: der 19. Januar 2027. Mehr zu den Fristen, benötigten Unterlagen und Folgen bei verspätetem Umtausch hier im Überblick. Mit der Befristung der neuen Führerscheine sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Bis wann muss der Führerschein umgetauscht werden? Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins: Wo finde ich das Ausstellungsdatum? Das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins ist auf der Vorderseite im Feld 4a eingetragen. (....)
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Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Stichwörter: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Führerscheine, EU-Führerschein, Nächster Stichtag: der 19. Januar 2027, grauer Lappen, rosa Pappe, weiße Plastikkarte, Pkw- und Motorradführerscheine, vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden