Pressemitteilung: Diese Führerscheine müssen umgetauscht werden
Bis 2033 müssen Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Nächster Stichtag: der 19. Januar 2026. Mehr zu den Fristen, benötigten Unterlagen und Folgen bei verspätetem Umtausch hier im Überblick. Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Bis wann muss der Führerschein umgetauscht werden? Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins: Wo finde ich das Ausstellungsdatum? Das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins ist auf der Vorderseite im Feld 4a eingetragen. • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026 • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027 • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028 • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029 • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030 • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031 • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032 • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033 (....)
Der vollständige Inhalt dieser Pressemitteilung wird auf unserer Seite nicht angezeigt. Zum Lesen der Mitteilung klicken Sie bitte auf den folgenden Link:
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Stichwörter: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Führerscheine, umgetauscht, EU-Führerschein, Nächster Stichtag: der 19. Januar 2026, Unterlagen, grauer Lappen, rosa Pappe, weiße Plastikkarte, Führerscheinrichtlinie, Pkw- und Motorradführerscheine