Pressemitteilung: E-Scooter-Verbote: Was auf dem Elektrotretroller nicht erlaubt ist

• Neue Regelungen treten nach Übergangsfrist Anfang 2027 in Kraft
• Regeln werden in vielen Bereichen an Radverkehr angeglichen
• Helm nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen
Berlin (ACE) – Bei frühlingshaften Temperaturen mit dem E-Scooter unterwegs zu sein, ist nicht nur praktisch, sondern macht auch Spaß. Entscheidend für die Verkehrssicherheit ist es, trotz Fahrspaß nicht leichtfertig zu werden: Nicht zuletzt aufgrund steigender Unfallzahlen hat die Bundesregierung jüngst beschlossen, die Regelungen für E-Scooter anzupassen. Die Änderungen in der Straßenverkehrsordnung treten am 1. März 2027 in Kraft. Der ACE Auto Club Europa weist auf sicherheitsrelevante Verbote hin, die E-Scooter-Fahrende heute und künftig bei jeder noch so kurzen Fahrt beachten müssen.
Unter 14 nicht erlaubt!
E-Scooter können auf den ersten Blick wie harmlose Freizeitgeräte wirken, doch dürfen sie seit jeher erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren gefahren werden. Sonst drohen hohe Bußgelder, denn E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Zu beachten ist zudem, dass sie versicherungspflichtig sind: Jedes Jahr wird eine neue Versicherungsplakette benötigt. Wer ohne Versicherungsschutz E-Scooter fährt, begeht eine Straftat, was eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. (....)

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Quelle: ACE Auto Club Europa e.V.

Stichwörter: ACE Auto Club Europa e.V., Neue Regelungen, Inkrafttreten nach Übergangsfrist Anfang 2027, in vielen Bereichen, Angleichung an Radverkehr

Kategorie(n): Mobilität & Verkehr