Pressemitteilung: E-Scooter: Was erlaubt ist - und was nicht

Sie sind abgasfrei, falt- und tragbar - und dürfen seit dem 15. Juni 2019 auf Deutschlands Straßen fahren: elektrische Tretroller, auch E-Scooter genannt. Doch welche Regeln gelten für ihre Benutzung? Ein Überblick. / Was ist ein E-Scooter? Der E-Scooter ist ein Tretroller mit Elektroantrieb. Er hat eine Lenk- oder Haltestange, fährt zwischen 6 und 20 Kilometer pro Stunde und ist höchstens 70 Zentimeter breit, 140 Zentimeter hoch und 200 Zentimeter lang. Maximalgewicht ohne Fahrer: 55 Kilogramm. Um verkehrstauglich zu sein, benötigt ein E-Scooter zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen, eine Klingel oder Hupe, eine Beleuchtung vorne und hinten sowie seitliche Reflektoren. Hinweis: Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, kurz eKFV, regelt seit dem 15. Juni 2019 die Teilnahme von E-Scootern am Straßenverkehr. (....)

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Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Schlagwörter: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, E-Scooter, Elektrokleinstfahrzeuge, was ist erlaubt, was nicht, Regeln für ihre Benutzung

Kategorie(n): Mobilität & Verkehr