Berlin, 03.08.2021 – Vor einem Jahr haben der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) und seine Mitgliedsunternehmen ein neues Verfahren eingeführt, das die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Regeln bei Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern in der Paketbranche sicherstellt. Transportunternehmen können seitdem das rechtssichere Prüfsiegel „PQ KEP“ von der etablierten Präqualifizierungsstelle Zertifizierung Bau GmbH erhalten. Der Erfolg des Verfahrens kann sich sehen lassen: Rund tausend Unternehmen haben sich bisher präqualifizieren lassen.
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Schlagwörter: rechtssichere Prüfsiegel, Paketbranche, „PQ KEP“, Transportunternehmen, sozialversicherungsrechtlichen Regeln, Vertragspartnerinnen, Vertragspartnern, Präqualifizierungsstelle
Kategorie(n): Aus den Organisationen