Pressemitteilung: Einnahmeaufteilung beim Deutschland-Ticket: Schritte in die richtige Richtung, aber zentrale Fragen bleiben offen
VDV begrüßt Entscheidung des Koordinierungsrats zur Einführung der so genannten „Stufe 2“ der Einnahmeaufteilung ab September Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sieht einen wichtigen Schritt in der Entscheidung des Deutschland-Ticket-Koordinierungsrats, einem Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Ländern, die so genannte Stufe 2 der Einnahmeaufteilung beim Deutschland-Ticket rückwirkend zum September 2025 einzuführen: „Mit der Umsetzung der zweiten Stufe, einer Verteilung der Einnahmen aus dem Deutschland-Ticket nach Postleitzahlen, kommen wir endlich weiter in Richtung einer leistungsgerechteren Einnahmeaufteilung. Daher begrüßen wir diesen Beschluss von Bund und Ländern ausdrücklich. Gleichzeitig müssen auf dem weiteren Weg zu einer rechtssicheren Einnahmeaufteilung beim Deutschland-Ticket noch viele Fragen geklärt und maßgebliche Entscheidungen getroffen werden. Warum nicht das ganze Jahr 2025 in dieser Logik abgerechnet wird, erschließt sich uns nicht“, so VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff. Im Rahmen einer Sondersitzung hatten die Verkehrsministerinnen und – minister am 18. September eine Reihe von wichtigen Entscheidungen für die Planbarkeit und Zukunftsfähigkeit des Deutschland-Tickets getroffen: Bund und Länder stellen demnach von 2026 bis 2030 jährlich jeweils 1,5 Milliarden Euro für das Deutschland-Ticket bereit. Zudem soll die Übertragbarkeit nicht verbrauchter Bundesmittel auf die Folgejahre festgeschrieben werden. Eine gemeinsame, bundesweite Werbekampagne zusammen mit der Branche soll zudem weitere Neukundinnen und Neukunden, vor allem beim Deutschland-Ticket Job, gewinnen. „Diese Beschlüsse begrüßen wir, weil sie sowohl für die Branche als auch für die Fahrgäste Sicherheit und Perspektiven in Sachen Zukunftsfähigkeit beim Deutschland-Ticket bieten. Allerdings müssen die Beschlüsse aus der Sonder-VMK nun auch Eingang in den Gesetzentwurf des Bundes zur 11. Änderung des Regionalisierungsgesetzes finden. Erst dann haben wir und unsere Kundinnen und Kunden die nötige Gewissheit“, so Wolff weiter. (....)
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Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV)
Stichwörter: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV), Einnahmeaufteilung, Deutschland-Ticket, „Stufe 2“, rückwirkend zum September 2025, nach Postleitzahlen, leistungsgerechtere Einnahmeaufteilung