Berlin: (hib/HAU) Für die Verschmelzung der zur Deutschen Bahn AG (DB AG) gehörenden DB Station&Service AG und der DB Netz AG im Rahmen der Einrichtung der DB InfraGO AG war nach Auffassung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) keine Gesetzesänderung erforderlich. Nach der vom Gesetzgeber gewählten privatrechtlichen Organisation des DB-Konzerns würden unternehmerische Entscheidungen eigenverantwortlich von den gesellschaftsrechtlich zuständigen Organen getroffen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (20/10102) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/9754). (....)
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Schlagwörter: Deutscher Bundestag, DB InfraGO, ohne Gesetzesänderung, Verschmelzung, DB Station&Service AG, DB Netz AG, Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), DB-Konzern (privatrechtliche Organisation)
Kategorie(n): Geschäftsmodelle & Strategien