Pressemitteilung: Entlastung der Unternehmen von Berichtspflichten im EU-Binnenhandel

Pressemitteilung Nr. 297 vom 20. August 2026
• Nur jedes zwanzigste Unternehmen mit Warenverkehren zwischen Deutschland und anderen EU-Staaten war im Jahr 2025 meldepflichtig zur Intrahandelsstatistik
• Zahl der meldepflichtigen Unternehmen im Vergleich zu 2021 um 40 % verringert
• Umfrage der EU-Statistikbehörde Eurostat zeigt: Deutschland bei Entlastung der Unternehmen im europäischen Vergleich unter den Top 3
WIESBADEN – Seit dem vergangenen Jahr müssen in Deutschland deutlich weniger Unternehmen als zuvor Meldungen zur Außenhandelsstatistik abgeben, wenn sie Waren innerhalb der Europäischen Union (EU) handeln: Mit dem novellierten Außenhandelsstatistikgesetz wurden 2025 die jährlichen Meldeschwellen, ab denen Unternehmen Angaben zur Statistik machen müssen, bei Exporten im EU-Binnenmarkt von 500 000 Euro auf 1 Million Euro verdoppelt und bei Importen von 800 000 Euro auf 3 Millionen Euro mehr als verdreifacht. Dadurch waren im Jahr 2025 in Deutschland 40 % oder 29 400 Unternehmen weniger zur Intrahandelsstatistik meldepflichtig als noch 2021. Eine Umfrage der europäischen Statistikbehörde Eurostat zeigt, dass Deutschland damit nach Estland (-57 %) und Bulgarien (-52 %) die EU-weit dritthöchste Bürokratieentlastung im Intrahandel erreicht hat. Der Intrahandel – also der Warenhandel mit anderen EU-Staaten – machte 2025 mehr als die Hälfte des gesamten deutschen Außenhandels aus. (....)

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

Stichwörter: Statistisches Bundesamt (Destatis), Intrahandelsstatistik, Außenhandelsstatistikgesetz, Meldeschwellen, Eurostat, Bürokratieentlastung, EU‑Binnenhandel, Extrahandel, Meldepflicht, Abdeckungsgrad, Mikrodatenaustausch (MDE), Exportmeldeschwelle, Importmeldeschwelle

Kategorie(n): Märkte & Konjunktur