Pressemitteilung: Entlastung für die Polizei und bessere Planung für Unternehmen

Private Dienstleister können künftig Groß- und Schwerlasttransporte begleiten / Die Oberste Straßenverkehrsbehörde im Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz hat nun die Anordnungsbefugnis erhalten, um für die Begleitung von Groß- und Schwerlasttransporten (GST) auch private Dienstleister zuzulassen. Dazu hat die Landesregierung eine Verordnung erlassen und setzt damit Bundesrecht um. Bisher durften solche Transporte nur durch die Vollzugspolizei begleitet werden. (....)

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Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Saarland (SL)

Schlagwörter: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Saarland (SL), bessere Planung für Unternehmen, Private Dienstleister, Oberste Straßenverkehrsbehörde im Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Anordnungsbefugnis, Groß- und Schwerlasttransporten (GST)

Kategorie(n): Geschäftsmodelle & Strategien