Pressemitteilung: Entschädigungen bei Flugärger

Annullierte Flüge, beschädigte Gepäckstücke oder spontane Umbuchungen können bei Flugreisen für Ärger und zusätzliche Kosten sorgen. Die Fluggastrechteverordnung steht Reisenden im Fall von Flugärger bei und regelt Ansprüche auf Entschädigungen. Ein Überblick. Fluggäste haben bei einer abgesagten Verbindung verschiedene Verbraucherschutzrechte auf ihrer Seite. (....)

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Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Schlagwörter: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Flugärger, Annullierte Flüge, beschädigte Gepäckstücke, Umbuchungen, Kosten, Fluggastrechteverordnung

Kategorie(n): Gesundheit & Umwelt