Pressemitteilung: Entscheidung der Landesregierung zum Volksbegehren „Verkehrswende in Hessen" bestätigt

• Urteil bestätigt verfassungsrechtliche Bewertung der Landesregierung
• Bürgergesellschaftliches Engagement bleibt wichtiges Signal für die Verkehrspolitik
• Land setzt Ausbau der Nahmobilität konsequent fort
Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat heute die Entscheidung der Landesregierung bestätigt, das Volksbegehren „Verkehrswende in Hessen“ nicht zuzulassen. Gegenstand des Verfahrens war die verfassungsrechtliche Prüfung des Gesetzentwurfs und die Frage, ob die Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens vorlagen.
Wirtschafts- und Verkehrsstaatssekretärin Ines Fröhlich erklärte: „Wir respektieren die Entscheidung des Staatsgerichtshofs. Sie bestätigt die sorgfältige verfassungsrechtliche Prüfung der Landesregierung. Das Urteil macht zugleich deutlich, dass über die Zulassung eines Volksbegehrens nach rechtlichen Maßstäben und nicht nach einer politischen Bewertung seiner Ziele entschieden wird.“
Fröhlich betonte zugleich die Bedeutung des gesellschaftlichen Engagements, das das Volksbegehren ausgelöst habe: „Die vielen Bürgerinnen und Bürger, die sich für das Volksbegehren eingesetzt haben, haben gezeigt, wie wichtig Fragen der Mobilität für viele Menschen in Hessen sind. Dieses Engagement verdient Respekt und ist Ausdruck einer lebendigen Demokratie.“ (....)

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Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HE)

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