Pressemitteilung: Erfolgreiches Engagement des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt: Treibstoff der Binnenschifffahrt unterliegt auch weiterhin nicht der THG-Quote

Der von der Binnenschifffahrt verwendete Dieseltreibstoff unterliegt auch weiterhin nicht der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). Das hat der Bundesrat heute in seinem Beschluss zum zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote entschieden, das der Bundestag im April zur Umsetzung der europäischen RED-III-Richtline verabschiedet hatte.
Der Gesetzgeber greift damit eine wesentliche Forderung des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) auf, der sich in Berlin vehement dafür eingesetzt hat, die Güter- und Fahrgastschifffahrt aus diesem Quotensystem auszuklammern:
Selbstverständlich anerkennt auch die Schifffahrtsbranche, dass die Treibhausgasintensität von Kraftstoffen schrittweise gesenkt werden sollte. Die Binnenschifffahrt mit ihren ohnehin geringen CO2-Emissionen ist jedoch nicht der Adressat der europäischen RED-III-Richtline. Und solange es keine marktreife und flächendeckende Alternative zum Dieselkraftstoff für langlaufende Verkehre in der Binnenschifffahrt gibt, auf die das Gewerbe ausweichen könnte, hat die THG-Quote auch keine klimaschützende Lenkungswirkung, sondern führt allein zu einer Verteuerung des besonders umweltschonenden Güterverkehrs auf dem Wasser.
Hierzu erklärt Jens Schwanen, Geschäftsführer des BDB e.V.:
„Eine schlichte Verteuerung ohne Nutzen fürs Klima macht keinen Sinn und hätte vor dem Hintergrund der aktuell explodierenden Treibstoffkosten fatale Auswirkungen. Wir sind Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder daher sehr dankbar, dass er sich innerhalb der Bundesregierung dafür eingesetzt hat, die Binnenschifffahrt aus der THG-Quotenregelung auszuklammern. (....)

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Quelle: Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB)

Stichwörter: Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB), THG‑Quote, Binnenschifffahrt, RED‑III‑Richtlinie, Dieselkraftstoff, Güterverkehr auf dem Wasser, Bunkerbetriebe, Treibhausgasintensität, bürokratische Mehrbelastung, Inverkehrbringer, CO₂‑Emissionen

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