Pressemitteilung: Erstattungsansprüche wegen fehlerhafter Lkw-Maut

Berlin: (hib/HAU) Die Höhe etwaiger Erstattungsansprüche aufgrund der laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) unzulässigen Einrechnung der Kosten für die Verkehrspolizei in die Errechnung der Lkw-Mautsätze kann laut Bundesregierung erst nach rechtskräftigem Abschluss des Ausgangsverfahrens am Oberverwaltungsgericht Münster beziffert werden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/25710) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25056) hervor.

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Quelle: Deutscher Bundestag