Pressemitteilung: Erste Stufe des Sachplans für den Unterirdischen Gütertransport festgelegt

Cargo sous terrain (CST) ist erfreut, dass der Bundesrat den Sachplan Unterirdischer Gütertransport in einer ersten Fassung festgelegt hat. Der Entscheid des Bundesrates ermöglicht die gezielte Weiterentwicklung des Projekts.
Am 25. Juni 2025 hat der Bundesrat die erste Fassung des Sachplans Verkehr, Teil Unterirdischer Gütertransport festgelegt. Der Beschluss stützt sich auf das Bundesgesetz über den Unterirdischen Gütertransport (UGüTG), wonach der Bundesrat geeignete Räume für die Realisierung von entsprechenden Anlagen bezeichnet.
In einem ersten Schritt hat der Bundesrat für den von CST geplanten Tunnelabschnitt zwischen Härkingen und Zürich Zwischenergebnisse festgelegt, welche als Basis für die weitere Planung und Abstimmung des Vorhabens dienen. (....)

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Quelle: Cargo sous terrain AG

Stichwörter: Cargo sous terrain AG, Erste Stufe des Sachplans, Unterirdischer Gütertransport, Bundesrat, Bundesgesetz über den Unterirdischen Gütertransport (UGüTG), Realisierung, Tunnelabschnitt, Härkingen und Zürich, Zwischenergebnisse, Standortwahl

Kategorie(n): Mobilität & Verkehr

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