Pressemitteilung: Erzeugerpreise für Dienstleistungen im 3. Quartal 2025: +1,9 % zum Vorjahresquartal
Pressemitteilung Nr. 463 vom 19. Dezember 2025Erzeugerpreise für Dienstleistungen, 3. Quartal 2025 • +1,9 % zum Vorjahresquartal • +0,5 % zum Vorquartal WIESBADEN – Die Erzeugerpreise für Dienstleistungen in Deutschland lagen im 3. Quartal 2025 um 1,9 % höher als im 3. Quartal 2024. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stiegen die Preise gegenüber dem 2. Quartal 2025 um 0,5 %. In vielen Dienstleistungsbereichen führten höhere Kosten für Personal, Material und Energie zu höheren Preisen. Erzeugerpreisindizes für Dienstleistungen nach Wirtschaftsabschnitten Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei: +0,3 % gegenüber dem Vorjahresquartal Im Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei lagen die Preise mit +0,3 % knapp über denen des 3. Quartals 2024. Mit +5,7 % stiegen hier die Preise für Post-, Kurier- und Expressdienste gegenüber dem 3. Quartal 2024 relativ stark. Auch für Lagerung und lagereiverwandte Dienstleistungen stiegen die Preise gegenüber dem Vorjahreszeitraum mit +3,0 % deutlich. Ursachen hierfür waren Preiserhöhungen zu Jahresbeginn, die unter anderem mit gestiegenen Energiekosten aufgrund der Erhöhung der CO2-Abgabe und höheren Löhnen zusammenhängen dürften. Demgegenüber gab es bei der Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt mit -19,4 % zum 3. Quartal 2024 einen deutlichen Preisrückgang. Auch gegenüber dem 2. Quartal 2025 sanken die Preise hier mit -7,4 % relativ stark. Insbesondere auf den Strecken zwischen Europa und Nordamerika beziehungsweise Asien gab es aufgrund geringerer Nachfrage Überkapazitäten, was zu sinkenden Preisen geführt haben dürfte. Auch niedrigere Bunkerölzuschläge wurden von den Unternehmen als Ursache genannt. Analog zur Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt sanken auch bei den Seespeditionen die Preise um 18,4 % gegenüber dem 3. Quartal 2024, wodurch bei den Speditionsleistungen insgesamt ein Preisrückgang von -2,9 % gegenüber dem Vorjahresquartal zu verzeichnen ist. (....)
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