Pressemitteilung: EU-Berufskraftfahrer

Wer ein Fahrzeug mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen im gewerblichen Güterverkehr führen will, muss nach dem BKrFQG eine besondere Qualifizierung nachweisen. Die IHK informiert und nimmt die Prüfungen ab.
Hier finden Sie die Mustersatzung Güterkraftverkehr (PDF, 335 KB)
Hier gibt es die Fragenkataloge für die Prüfungen:
Fragenfundus Berufskraftfahrer im Straßenpersonenverkehr 2026
Fragenfundus Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr 2025 (....)

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Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK)

Stichwörter: Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK), EU-Berufskraftfahrer, Fahrzeug mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen im gewerblichen Güterverkehr, BKrFQG, Qualifizierung,  Güterkraftverkehr

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Kategorie(n): Ausbildung, Studium & Beruf