Pressemitteilung: EU führt Zölle auf Pakete mit geringem Wert für den elektronischen Geschäftsverkehr ein

Die Kommission begrüßt die heutige Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten, ab Juli 2026 einen Zollsatz von 3 EUR pro Sendung auf Pakete im Wert von weniger als 150 EUR im elektronischen Handel einzuführen. Der neue Zoll wird dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen zu schützen, indem er die Wettbewerbsbedingungen zwischen dem elektronischen Handel und dem traditionellen Einzelhandel verbessert.
Angesichts des raschen Anstiegs der Einfuhren von Waren des elektronischen Handels in die EU haben die Kommission und die Mitgliedstaaten gemeinsam anerkannt, dass eine dringende Lösung erforderlich ist, die die Lücke bis zur Einrichtung der EU-Zollreform im Jahr 2028 schließen wird.
Der Rat und die Kommission arbeiten daran, die Umsetzung dieser befristeten Maßnahme durch geeignete rechtliche Änderungen und durch die Gewährleistung eines gut funktionierenden IT-Rahmens zu ermöglichen.
Die ständige Zollregelung wird gelten, sobald die EU-Zolldatenplattform eingerichtet ist. Die EU-Zolldatenplattform wird neue Zolldaten im Zusammenhang mit dem elektronischen Handel vollständig integrieren und den Zolldiensten ein vollständiges Bild von Waren liefern, die in die EU oder aus der EU verbracht werden.
Der vorübergehende Zollsatz von 3 EUR je Sendung gilt für Pakete, die direkt an Verbraucher aus Drittländern versandt werden. Diese Maßnahme ist getrennt von den laufenden Verhandlungen über eine EU-Abwicklungsgebühr für Pakete im elektronischen Geschäftsverkehr. Der Zoll beseitigt einen Wettbewerbsvorteil, den die Wirtschaftsbeteiligten des elektronischen Handels derzeit genießen, und die Bearbeitungsgebühr soll die steigenden Kosten ausgleichen, die den Zollbehörden für die Überwachung des sehr erheblichen Paketflusses entstehen. (....)

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Quelle: Europäische Kommission

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Kategorie(n): Märkte & Konjunktur