Pressemitteilung: EU-Gericht unterstützt dänische Kabotagebeschränkungen in wegweisendem Sozialdumping-Fall

In einem für Verkehrsbeschäftigte wichtigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof Dänemark Recht gegeben und die Beschränkungen für ausländische Busunternehmen, die Kabotagedienste innerhalb Dänemarks durchführen, aufrechterhalten. Die Entscheidung, die die Klage der Europäischen Kommission gegen die dänischen Vorschriften von 2019 abweist, stellt einen wichtigen Sieg im anhaltenden Kampf gegen Sozialdumping im Verkehrssektor dar.
Die Sieben-Tage-Regel gilt
Die umstrittene dänische Verwaltungspraxis, die im November 2019 eingeführt wurde, beschränkt nicht-dänische Transportunternehmen auf die Durchführung von Kabotagefahrten an nur „sieben aufeinanderfolgenden Tagen in einem Kalendermonat“. Dies verhindert effektiv, dass ausländische Betreiber mehrere Kabotagefahrten durchführen, wenn zwischen den Fahrten mehr als eine Woche vergeht.
Die Europäische Kommission argumentierte, diese Beschränkungen verstießen gegen EU-Recht, da sie die Freiheit der Transportunternehmen, in den Mitgliedstaaten tätig zu sein, einschränkten. Der Gerichtshof stellte jedoch fest, dass Dänemark seine EU-Verpflichtungen nicht verletzt habe, da das Konzept der „gelegentlichen Beförderung“ in den EU-Kabotagevorschriften den Mitgliedstaaten einen Ermessensspielraum bei der Umsetzung einräumt.
Ein Sieg für die Arbeitnehmerrechte (....)

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Quelle: European Transport Workers’ Federation (ETF)

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Kategorie(n): Gesundheit & Umwelt, Über die Logistiker