Pressemitteilung: EU-Richtlinie technologieoffen ausgestalten / CO2-Grenzwerte für Lkw-Flotten müssen Kraftstoffalternativen berücksichtigen

Ausdrücklich unterstützt der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik ein negatives Votum Deutschlands bei der Abstimmung zur Revision der europäischen Richtlinie 2019/1242 über CO2-Flottengrenzwerte für neue schwere Nutzfahrzeuge. Die Abstimmung im EU-Ministerrat soll am morgigen Freitag, 9. Februar 2024 erfolgen. In einem neuen Trilog-Verfahren bestünde die Möglichkeit, der Richtlinie noch den dringend erforderlichen Anrechnungsmechanismus für CO2-neutrale Kraftstoffe hinzuzufügen. Bereits im September 2023 hatte sich der DSLV im Verbund mit mehr als 80 Verbänden und Unternehmen nachdrücklich für eine Anrechnung des CO2-Minderungspotenzials alternativer Kraftstoffe wie HVO100 oder Bio-LNG auf die Lkw-Flottengrenzwerte eingesetzt. Dieser Forderung hatte das Europäischen Parlament mehrheitlich zwar entsprochen, im anschließenden Trilog wurde sie aber nicht berücksichtigt. (....)

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Quelle: Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V. (DSLV)

Schlagwörter: Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V. (DSLV), technologieoffen, Lkw-Flotten, Kraftstoffalternativen, europäische Richtlinie 2019/1242, CO2-Flottengrenzwerte, schwere Nutzfahrzeuge, 9. Februar 2024, Trilog-Verfahren, Anrechnungsmechanismus für CO2-neutrale Kraftstoffe

Kategorie(n): Märkte & Konjunktur

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