Der EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat hat heute mit der Mehrheit der Mitgliedstaaten unter Enthaltung Deutschlands das EU-Lieferkettengesetz formal angenommen. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie nun in nationales Recht umsetzen. Dazu Staatssekretär Sven Giegold, der die Bundesregierung heute in Brüssel vertritt: „Wirtschaftliches Handeln muss im Einklang mit Menschenrechten stehen und nachhaltig sein. Das EU-Lieferkettengesetz sorgt für gemeinsame und faire Regeln im gesamten Binnenmarkt. Wir werden nun für eine wirksame und bürokratiearme Umsetzung in Deutschland sorgen.“ (....)
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Kategorie(n): Märkte & Konjunktur
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