BGL begrüßt, dass grundsätzliche Fragen zum Mautberechnungsverfahren vom EuGH geklärt worden sind. / 28.10.20 Die Kosten für die Verkehrspolizei dürfen bei der Erhebung der Lkw-Maut in Deutschland nicht berechnet werden. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute und gab damit einer polnischen Spedition recht. Diese hatte in Deutschland Klage auf Rückzahlung der Mautgebühren aus den Jahren 2010 bis 2011 erhoben. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hatte dem EuGH Fragen zur Auslegung der relevanten Wegekostenrichtlinie im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV vorgelegt (Rechtssache C-321/19).