Pressemitteilung: EuGH-Verhandlung der Trassenpreisbremse bedroht den SPNV
Der Europäische Gerichtshof entscheidet am 4. Dezember über die Zulässigkeit der deutschen Trassenpreisbremse im SPNV – Aufgabenträger befürchten 23 % Preissteigerungen und Angebotsreduzierung ab 2026 Am 4. Dezember 2025 verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) die sogenannte Trassenpreisbremse im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und entscheidet damit über die Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht. Hintergrund ist, dass in Deutschland im SPNV der jährliche Anstieg der Trassenpreise an die Dynamisierung der Regionalisierungsmittel gekoppelt und auf 3% begrenzt ist. Die Trassenpreise müssen von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) für die Nutzung des Schienennetzes an den Infrastrukturbetreiber DB InfraGO gezahlt werden. Sie werden jährlich zum Fahrplanwechsel von der DB InfraGO bei der Bundesnetzagentur beantragt. Sollte der EuGH gegen die – für die Finanzierung des SPNV wichtige – Trassenpreisbremse entscheiden, darf die Regelung von deutschen Behörden wegen des Vorrangs des Europarechts vor nationalen Rechtsvorschriften nicht mehr angewendet werden. Dann droht den SPNV-Aufgabenträgern eine Steigerung der Trassenpreise um 23 % ab 2026. Hieraus ergeben sich immense Mehrkosten für SPNV-Aufgabenträger und EVU, die weder in den Regionalisierungsmitteln noch in den bestehenden Verkehrsverträgen berücksichtigt sind. Aufgrund der gesetzlich verankerten Rechenlogik zur Bestimmung zulässiger Trassenentgelte wirken sich auch die vom Bund veranlassten Eigenkapitalerhöhungen bei der DB InfraGO kostentreibend aus. (....)
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