Pressemitteilung: Europäische Handelspolitik - EU-Mercosur-Abkommen unterzeichnet

Die EU-Kommissionspräsidentin hat das MERCOSUR-Abkommen für die EU unterzeichnet und damit formell auf den Weg gebracht. Nun will das Europaparlament das Abkommen vom Europäischen Gerichtshof prüfen lassen. Welche Bedeutung das Abkommen für die EU und Deutschland hat und wann es in Kraft treten kann? Mercado Común del Sur
Die Europäische Union und die MERCOSUR-Staaten – Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay – haben am 17. Januar ein Partnerschaftsabkommen und ein Interims-Handelsabkommen unterzeichnet. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen war dazu nach Paraguay gereist.
Das Europäische Parlament muss dem Abkommen noch zustimmen, damit es in Kraft treten kann. Das Parlament hat jedoch am 21. Januar beschlossen, den Europäischen Gerichtshof anzurufen, um die Übereinstimmung des Abkommens mit den EU-Verträgen zu prüfen. Damit kann sich das Inkrafttreten verzögern. (....)

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Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Stichwörter: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Europäische Handelspolitik, EU-Kommissionspräsidentin, Unterzeichnung des EU-Mercosur-Abkommen, Entscheidung des Europaparlaments, Abkommen vom Europäischen Gerichtshof prüfen lassen, Inkrafttreten kann sich verzögern

Kategorie(n): Märkte & Konjunktur

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