Pressemitteilung: Europäische Kommission genehmigt RWE – Entschädigung für den Braunkohleausstieg

Heute hat die Europäische Kommission die Entschädigungsregelung für den Braunkohleausstieg der RWE Power AG beihilferechtlich genehmigt. Der Entschädigungsbetrag in Höhe von 2,6 Milliarden Euro für die endgültige Stilllegung aller Braunkohlekraftwerke der RWE Power AG ist somit vereinbar mit den beihilferechtlichen Vorgaben und dem europäischen Binnenmarkt.Das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz und der die gesetzlichen Regelungen begleitende öffentlich-rechtliche Vertrag regeln die Entschädigung zugunsten von Betreibern von Braunkohlekraftwerken für den vorzeitigen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung. Danach hat die RWE Power AG einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 2,6 Milliarden Euro für die endgültige Stilllegung der Braunkohlekraftwerke im Rheinland. (....)

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Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Schlagwörter: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Europäische Kommission, RWE, Braunkohleausstieg, Entschädigungsregelung, 2,6 Milliarden Euro für die endgültige Stilllegung aller Braunkohlekraftwerke, europäischer Binnenmarkt, Kohleverstromungsbeendigungsgesetz

Kategorie(n): Märkte & Konjunktur

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