Heute haben die Europäische Union und Bangladesch ein horizontales Luftverkehrsabkommen unterzeichnet. Dieses Abkommen wird es jedem EU-Luftfahrtunternehmen ermöglichen, Flüge zwischen Bangladesch und einem der sieben EU-Mitgliedstaaten [1] durchzuführen, deren bilaterale Luftverkehrsabkommen mit Bangladesch dies nicht bereits zulassen. Zuvor erlaubten diese bilateralen Luftverkehrsabkommen nur Luftfahrtunternehmen, die sich im Eigentum und unter der Kontrolle des Unterzeichnermitgliedstaats oder seiner Staatsangehörigen befinden, den Flug zwischen diesem Land und dem Nicht-EU-Land. (....)
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Schlagwörter: Europäische Kommission, Europäische Union, Luftverkehrsabkommen, Volksrepublik Bangladesch, einem der sieben EU-Mitgliedstaaten, bilaterale Luftverkehrsabkommen, diskriminierungsfreier Zugang
Kategorie(n): Geschäftsmodelle & Strategien